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16.03.2016
B 30 jetzt komplett im Vordringlichen Bedarf
(Berlin) - Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte am Mittwoch den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) vor. Der Bundesverkehrswegeplan legt fest, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert.
Bis 2030 investiert der Bund 264,5 Milliarden Euro, mit denen die Verkehrswege modernisiert, die Infrastruktur vernetzt und die Mobilität in Deutschland beschleunigt wird. Mit den Rekordmitteln aus dem "Investitionshochlauf" hat der BVWP 2030 eine klare Finanzierungsperspektive. Dabei werden klare Prioritäten gesetzt: In den Erhalt der Verkehrswege fließen 69 Prozent der Mittel. Der Rest wird für Neu- und Ausbau verwendet.
Der BVWP 2030 setzt auf fünf wesentliche Bausteine:
• Klare Finanzierungsperspektive
Investitionsmittel und Projekte sind synchronisiert, so dass alle Projekte des vordringlichen Bedarfs im Zeitrahmen des BVWP 2030 realisiert werden können.
• Erhalt vor Aus- und Neubau
69 Prozent der Gesamtmittel fließen 2016 bis 2030 in den Erhalt der Infrastruktur (BVWP 2003: 56 Prozent)
• Klare Prioritäten
Stärkung der Hauptachsen und Knoten und damit der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes: 75 Prozent der Mittel für Straßenprojekte gehen in großräumig bedeutsame Vorhaben, 25 Prozent gehen in die regionale Erschließung.
• Engpassbeseitigung
Fokussierung der Investitionen auf die Beseitigung von Engpässen auf den Hauptachsen, um den Verkehrsfluss im Gesamtnetz zu optimieren. Rund 1.700 km Engpässe auf Autobahnen und rund 700 km Engpässe auf Schienenstrecken werden beseitigt.
• Breite Öffentlichkeitsbeteiligung
Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger am BVWP beteiligen - von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der ab dem kommenden Montag, 21. März für 6 Wochen öffentlich ausliegt. Auch der Umweltbericht zum BVWP 2030 wird veröffentlicht.
Wesentliche Verbesserungen in Oberschwaben
In Oberschwaben sieht der Bund für Verbesserungen an der Bundesstraße 30 nun die höchste Dringlichkeit:
Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans ist für den 2-bahnigen Ausbau der B 30 von Biberach-Jordanbad bis Hochdorf erstmals der Vordringliche Bedarf vorgesehen.
Auch für die Ortsumgehungen Gaisbeuren und Enzisreute ist mit dem Vordringlichen Bedarf wieder ein Planungsauftrag vorgesehen. Damit erhalten beide Ortsumgehungen das am 25. August 1980 entzogene Planungsrecht zurück - ein historischer Schritt.
Die B 30 von Ravensburg-Eschach bis Friedrichshafen mit der Umfahrung von Meckenbeuren bleibt weiterhin im Vordringlichen Bedarf.
Ein Wermutstropfen bleibt: Seit 1969 ist der Ausbau der B 30 von Bad Waldsee bis Hochdorf geplant. Die grün-rote Landesregierung hat 2013/14 jedoch die Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan abgelehnt. Auch der Bund sieht nun keinen Ausbaubedarf über den Bundesverkehrswegeplan mehr vor. Die Landesregierung muss sich nun an ihren Aussagen messen lassen, diesen Streckenabschnitt zügig 3-streifig auszubauen.
Auch die B 31 am Bodensee und der B 32 Molldietetunnel in Ravensburg hat der Bund in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen. Die Projekte im Zuge der B 311n/B 313 im Landkreis Sigmaringen haben es jedoch nur in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht geschafft. Der Bund unterscheidet in Bundesstraßen der Kategorie 1 und Kategorie 2. In Kategorie 1 steht die B 30 bei Gaisbeuren und Enzisreute nun hinter der B 30 Ravensburg-Eschach bis Friedrichshafen und B 31 Meersburg - Immenstaad auf Rang drei in der Region. Der B 32 Molldietetunnel steht in Kategorie 2 auf Platz 1.
Den BVWP 2030 und alle Informationen zur Bürgerbeteiligung stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bvwp2030.de zur Verfügung.